Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: kreditwesengesetz

kreditwesengesetz

Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtkräftig ist das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 71 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist hier (http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm) zu finden.

Hauptzweck des KWG ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.